Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Golden Frame (vormals Bode-SEO), Inhaber: Nicholas Bode, Vaalser Straße 143, 52074 Aachen (im Folgenden kurz „ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN" bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Branding-, Webdesign-, Online-Marketing- und Beratungsleistungen (nachfolgend kurz „Leistungen" genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.

1.5. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

1.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

1.7. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.

2. Leistungen

2.1. Der ANBIETER bietet unterschiedliche Leistungen in den Bereichen Branding (insbesondere Positionierung sowie Gestaltung von Logo, Farben und Schriften), Webdesign (einschließlich Suchmaschinenoptimierung/SEO), Online-Werbung (insbesondere Google Ads und Meta Ads) sowie Beratung in Form von Marken-Audits (Analyse der Ausgangssituation und Erarbeitung möglicher nächster Schritte) an. Die Leistungen können je nach Vereinbarung remote, telefonisch, videobasiert und/oder vor Ort erbracht werden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE, insbesondere aus dem jeweiligen Angebot.

2.2. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet. Dies gilt insbesondere für Reichweiten, Platzierungen in Suchmaschinen, Klick-, Anfrage- oder Umsatzzahlen, da diese maßgeblich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des ANBIETERS (z.B. Algorithmen und Vorgaben Dritter wie Google oder Meta, Wettbewerb, Markt) abhängen.

2.3. Soweit Leistungen an konkret vereinbarte Termine geknüpft sind, ist eine Übertragung des Leistungsanspruchs auf einen späteren Zeitpunkt ausgeschlossen, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.

2.4. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

2.5. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Beratungs- bzw. Leistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

2.6. Hosting, laufende Wartung, Pflege, Aktualisierung und Support einer Website oder sonstiger Arbeitsergebnisse sind nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde (z.B. als gesondertes Hosting- bzw. Wartungspaket). Ohne eine solche Vereinbarung endet die Leistungspflicht des ANBIETERS mit Übergabe bzw. Freischaltung des jeweiligen Arbeitsergebnisses.

3. Vertragsschluss

3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar.

3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (insbesondere per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.

3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

3.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

4. Vergütung

4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise werden im Angebot netto angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die gesondert ausgewiesen wird.

4.2. Soweit nicht abweichend im Angebot vereinbart, ist der KUNDE zur vollständigen Vorleistung (100 % Vorkasse) verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und innerhalb von 5 Werktagen zahlbar.

4.3. Ist eine laufende monatliche Vergütung (Retainer) vereinbart, ist diese jeweils im Voraus zum 1. eines Kalendermonats, fällt dieser nicht auf einen Werktag, zum ersten Werktag des Kalendermonats, fällig. Der konkrete Betrag und der Leistungsumfang des Retainers ergeben sich aus dem Angebot.

4.4. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.

4.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS in jedem Falle unberührt. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

4.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

5. Verzug

5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.

5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

5.3. Der ANBIETER ist berechtigt, einen Dauerleistungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Raten- oder laufenden Zahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

6. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien (z.B. Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten zu Werbe-, Analyse- und Webhosting-Konten) verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Der KUNDE steht dafür ein, dass er zur Überlassung der bereitgestellten Inhalte und zur Erteilung der Zugänge berechtigt ist.

6.3. Der KUNDE hat zu gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen bereitgehalten werden, um die Leistungen vollständig nutzen zu können. Dies betrifft z.B. eine hinreichend leistungsfähige Internetverbindung, PC/Notebook/Smartphone, Messengerdienste, etc. Der ANBIETER ist für etwaige Nichtverfügbarkeiten insoweit nicht verantwortlich.

6.4. Der KUNDE ist verpflichtet, zu allen vereinbarten Terminen (insbesondere Beratungs- und Audit-Terminen) pünktlich zu erscheinen. Verspätungen hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund von Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS, fruchtlos gewordenen Aufwendungen), hat diese der KUNDE zu tragen.

6.5. Die Verschiebung eines vereinbarten Termins im Voraus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des ANBIETERS in Textform, welche nur vorbehaltlich der zeitlichen Verfügbarkeit des ANBIETERS erteilt werden kann. Andernfalls (insbesondere auch bei Absage durch den KUNDEN) entfällt der vereinbarte Termin ersatzlos.

6.6. Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, Termine digital (z.B. via Zoom, Teams, Google Meet, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.

6.7. Stellt der KUNDE dem ANBIETER Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Schriften, Videos) zur Verfügung, sichert er zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind und er zu deren Nutzung und Weitergabe berechtigt ist. Der KUNDE stellt den ANBIETER insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Rechten (insbesondere Urheber-, Marken-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten) frei, die aus der vertragsgemäßen Verwendung der vom KUNDEN bereitgestellten Inhalte resultieren; dies umfasst auch die angemessenen Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung.

6.8. Legt der ANBIETER dem KUNDEN ein Arbeitsergebnis oder einen Entwurf zur Prüfung bzw. Korrektur vor, hat der KUNDE etwaiges Feedback, Änderungswünsche oder eine Mängelrüge innerhalb von 7 Tagen nach Zugang in Textform mitzuteilen oder innerhalb dieser Frist eine angemessene Fristverlängerung zu verlangen. Der ANBIETER weist den KUNDEN bei der Übergabe ausdrücklich auf diese Frist und die nachfolgende Rechtsfolge hin. Gibt der KUNDE innerhalb der Frist keine Rückmeldung ab und verlangt er auch keine Fristverlängerung, gilt das vorgelegte Arbeitsergebnis als von ihm freigegeben und genehmigt. Nach Eintritt dieser Freigabe sind spätere Änderungswünsche nicht mehr von etwaig vereinbarten Korrekturschleifen umfasst und werden als zusätzliche, gesondert zu vergütende Leistungen behandelt.

7. Vertragslaufzeit

7.1. Bei einmaligen bzw. projektbezogenen Leistungen endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.

7.2. Bei Dauerleistungen (insbesondere monatlichen Retainer-Verträgen) gilt die im Angebot vereinbarte Laufzeit. Ist im Angebot eine feste Erstlaufzeit vereinbart, ist die ordentliche Kündigung während dieser Erstlaufzeit ausgeschlossen.

7.3. Ist keine feste Laufzeit vereinbart oder läuft der Vertrag nach Ablauf einer Erstlaufzeit unbefristet weiter, kann der Dauerleistungsvertrag von beiden Parteien ordentlich mit Wirkung zum Ende des auf den Zugang der Kündigung folgenden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ausreichend).

7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.5. Der ANBIETER ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere berechtigt, wenn
(a) der KUNDE mit mindestens zwei laufenden Zahlungen in Verzug ist;
(b) der KUNDE trotz Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist notwendige Mitwirkungshandlungen (z.B. Bereitstellung von Inhalten, Zugängen oder Freigaben) nicht erbringt und die Leistungserbringung dadurch nicht nur unerheblich verzögert oder unmöglich wird;
(c) über das Vermögen des KUNDEN die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder eröffnet wird; oder
(d) der KUNDE sich wiederholt vertragswidrig in einer die Zusammenarbeit erheblich beeinträchtigenden Weise verhält.
Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS für bereits erbrachte Leistungen bleibt unberührt; im Übrigen gilt § 628 BGB.

8. Vereinbarte Termine und Absagen

8.1. Die Buchung von Terminen (insbesondere Beratungs-, Audit- und Workshop-Terminen) ist verbindlich.

8.2. Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund von Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.

8.3. Soweit für einen Termin keine Vorkasse geleistet wurde, ist der KUNDE im Fall einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin verpflichtet, die für diesen Termin vereinbarte Vergütung voll zu erbringen. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

9. Zahlungsbedingungen

9.1. Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Weitere Zahlungsarten können im Einzelfall ausdrücklich vereinbart werden.

9.2. Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungsstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Wünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post), trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.

10. Haftung auf Schadensersatz

10.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

10.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

10.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

10.4. Hat der ANBIETER für den KUNDEN eine Website erstellt, geht mit deren Freischaltung (Live-Gang) bzw. mit der Abnahme die Verantwortung für den laufenden Betrieb der Website auf den KUNDEN über. Dies umfasst insbesondere die Inhalte, die Pflege, Aktualisierungen, Datensicherungen, die Sicherheit sowie die rechtliche Konformität der Website (z.B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung, Nutzungsrechte an eingestellten Inhalten). Der ANBIETER haftet ab diesem Zeitpunkt nicht für Schäden, die aus dem laufenden Betrieb der Website, aus unterlassenen Aktualisierungen oder aus nachträglichen Änderungen durch den KUNDEN oder Dritte entstehen. Die gesetzliche Mängelhaftung für die vom ANBIETER erbrachte Leistung sowie die Haftung gemäß Ziffer 10.2 bleiben hiervon unberührt. Soweit ein gesondertes Hosting- oder Wartungspaket vereinbart ist, gelten für dessen Gegenstand vorrangig die dort getroffenen Regelungen.

11. Datenschutz, Geheimhaltung

11.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des ANBIETERS.

11.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

12. Urheberrecht und Nutzungsrechte

12.1. Sämtliche vom ANBIETER im Rahmen der Vertragserfüllung verwendeten eigenen Inhalte, Konzepte, Methoden, Vorlagen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben beim ANBIETER.

12.2. An den eigens für den KUNDEN erstellten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen (insbesondere Logos, Designs, Website-Gestaltungen und Werbemittel) räumt der ANBIETER dem KUNDEN Nutzungsrechte ein. Der Umfang der Rechteeinräumung (einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht; zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Umfang; Recht zur Bearbeitung) ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung im jeweiligen Angebot. Trifft das Angebot hierzu keine Regelung, erhält der KUNDE ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Bis zur vollständigen Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Rechte beim ANBIETER.

12.3. Der KUNDE erhält an Schulungs- und Beratungsmaterialien (z.B. im Rahmen eines Marken-Audits oder Workshops) für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen Nutzung. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung dieser Materialien ist untersagt. Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des ANBIETERS Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Schulungsmaterialien und/oder Live-Beratungen zu machen. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

12.4. Der KUNDE stimmt zu, dass Ton- und Bildaufzeichnungen unter Teilnahme des KUNDEN, insbesondere von Sitzungen, Beratungen und Calls, durch den ANBIETER zu Dokumentations- und internen Schulungszwecken angefertigt werden dürfen.

12.5. Verstößt der KUNDE schuldhaft gegen die Geheimhaltungspflicht gemäß Ziffer 11.2 oder gegen das Weitergabe- bzw. Vervielfältigungsverbot gemäß Ziffer 12.3, kann der ANBIETER eine Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe der ANBIETER nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festsetzt und die im Streitfall gerichtlich überprüfbar ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet.

13. Widerrufsrecht

Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

14. Referenznennung

Der ANBIETER darf den KUNDEN namentlich in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie dessen Bildnis. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

15. Allgemeine Bestimmungen

15.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Aachen.

15.2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

15.3. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

15.4. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.

Stand: Juni 2026